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Carrosserie K.I.Biel/Bienne

Freie Werkstattwahl: Muss ich in die Partnergarage der Versicherung?

In der Schweiz dürfen Sie die Werkstatt grundsätzlich selbst wählen. Einschränkungen gibt es nur, wenn Ihre Kaskopolice ein Partnergaragen-Modell enthält. Was das bedeutet und was es kostet.

Aktualisiert: · Carrosserie K.I.

Muss ich in die Partnergarage meiner Versicherung?

Nein, in den meisten Fällen nicht. In der Schweiz dürfen Sie die Werkstatt grundsätzlich frei wählen. Eine Einschränkung gilt nur, wenn Sie in Ihrer Kaskoversicherung ausdrücklich ein Modell mit Partnergarage vereinbart haben, meist gegen einen Prämienrabatt. Auch dann ist die freie Wahl in der Regel nicht verboten, sie kostet aber etwas, typischerweise einen höheren Selbstbehalt. Entscheidend ist der Wortlaut Ihrer Police; dieser Text gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Haftpflichtfall: Wenn ein anderer den Schaden verursacht hat

Hat jemand anders Ihr Auto beschädigt, zahlt dessen Haftpflichtversicherung. Mit dieser Versicherung haben Sie keinen Vertrag, also auch keine Abmachung über eine Partnergarage. Als geschädigte Person wählen Sie die Werkstatt selbst. Die Versicherung darf Ihnen einen Betrieb vorschlagen und lässt den Schaden in der Regel durch einen Experten prüfen, sie kann Ihnen aber nicht vorschreiben, wo repariert wird. Geschuldet ist eine fachgerechte Reparatur zu angemessenen Kosten.

Kaskofall: Die Police entscheidet

Bei einem Teilkasko- oder Vollkaskoschaden rechnen Sie mit Ihrer eigenen Versicherung ab, und hier gilt, was Sie beim Abschluss vereinbart haben. Enthält Ihre Police keine Klausel zur Werkstattwahl, sind Sie frei. Enthält sie ein Partnergaragen-Modell, finden Sie dort auch die Folgen, wenn Sie einen anderen Betrieb wählen. Suchen Sie in der Police und in den Allgemeinen Bedingungen nach Begriffen wie «Partnergarage», «Partnerwerkstatt», «Werkstattwahl» oder «Werkstattbindung».

Wie ein Partnergaragen-Modell funktioniert

Versicherer arbeiten mit einem Netz von Betrieben zusammen, mit denen sie Abläufe und Konditionen vereinbart haben. Wer sich beim Abschluss verpflichtet, Kaskoschäden dort reparieren zu lassen, erhält dafür in der Regel eine tiefere Prämie. Das ist ein legitimes Tauschgeschäft: weniger Prämie gegen weniger Wahlfreiheit. Viele Versicherte erinnern sich im Schadenfall allerdings nicht mehr daran, welche Variante sie gewählt haben. Ein Blick in die Police klärt das in wenigen Minuten.

Was passiert, wenn Sie trotzdem eine andere Werkstatt wählen?

Das regelt jede Police anders. Verbreitet ist ein höherer Selbstbehalt, wenn der Schaden ausserhalb des Partnernetzes repariert wird. Andere Verträge sehen eine Kürzung der Leistung oder einen fixen Abzug vor. Fragen Sie Ihre Versicherung vor der Reparatur schriftlich, welche Folge in Ihrem Vertrag gilt und wie hoch sie ist. Dann wissen Sie, was die freie Wahl tatsächlich kostet, und können diesen Betrag mit den Vorteilen der Werkstatt Ihrer Wahl vergleichen.

Die Versicherung empfiehlt am Telefon einen Betrieb: Ist das verbindlich?

Bei der Schadenmeldung nennen Versicherungen oft von sich aus einen Betrieb in der Nähe. Das ist zunächst ein Vorschlag. Verbindlich ist, was in Ihrer Police steht, nicht die Empfehlung im Gespräch. Sagen Sie freundlich, dass Sie die Werkstatt selbst wählen möchten, und fragen Sie nach, ob Ihr Vertrag eine Werkstattbindung enthält. Lassen Sie sich die Antwort bestätigen. So vermeiden Sie Missverständnisse, bevor das Auto in der Werkstatt steht.

Leasingfahrzeug: zusätzlich den Leasingvertrag prüfen

Bei einem geleasten Auto gehört das Fahrzeug der Leasinggesellschaft. Viele Leasingverträge enthalten deshalb eigene Vorgaben zur Reparatur, zum Beispiel, dass nach Herstellervorgaben und mit Originalteilen gearbeitet wird oder dass Schäden gemeldet werden müssen. Lesen Sie neben der Versicherungspolice auch den Leasingvertrag, bevor Sie einen Auftrag erteilen. Eine Rechnung mit Fotodokumentation der Reparatur ist zudem bei der Rückgabe des Fahrzeugs nützlich.

Bei Carrosserie K.I.: derselbe Selbstbehalt wie in der Partnergarage

Bei Carrosserie K.I. in Biel bezahlen Sie denselben Selbstbehalt wie in der Partnergarage Ihrer Versicherung. Verlangt Ihre Police bei freier Werkstattwahl einen höheren Selbstbehalt, übernimmt Carrosserie K.I. die Differenz; so sparen Sie bis zu CHF 1'000. Ob Ihre Police eine Einschränkung enthält, prüfen wir kostenlos für Sie. Die Abrechnung läuft direkt mit jeder Versicherung, repariert wird nach Herstellervorgaben, und auf Wunsch erhalten Sie für die Reparaturzeit einen Ersatzwagen.

So gehen Sie vor

Halten Sie Ihre Police bereit und prüfen Sie, ob sie eine Klausel zur Werkstattwahl enthält. Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung und notieren Sie die Schadennummer. Melden Sie den Schaden danach online bei Carrosserie K.I., laden Sie den Fahrzeugausweis und Schadenfotos hoch. Werktags innert 24 Stunden erhalten Sie eine Richtofferte inklusive MWST. Wir stimmen den Reparaturumfang mit der Versicherung und ihrem Experten ab, Sie bezahlen am Ende nur Ihren Selbstbehalt.

Versicherung und Selbstbehalt

Wie lange habe ich Zeit, einen Hagelschaden zu melden?

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Melden Sie einen Hagelschaden so rasch wie möglich, die genaue Frist steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Eine allgemein gültige Frist für alle Policen gibt es nicht, und wer lange wartet, riskiert Diskussionen darüber, wann und wodurch der Schaden entstanden ist. Notieren Sie Datum und Ort des Unwetters und fotografieren Sie das Fahrzeug bei gutem Licht. Über unsere Online-Schadenmeldung dokumentieren Sie die Dellen in wenigen Minuten und erhalten innert 24 Stunden eine Richtofferte für Ihre Versicherung.

Steigt die Prämie nach einem Hagelschaden?

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Nein, ein Hagelschaden führt in der Regel nicht zu einer höheren Prämie, weil er über die Teilkasko läuft und diese meist kein Bonus-Malus-System kennt. Die Bonusstufe betrifft üblicherweise Haftpflicht und Kollisionskasko, also selbst verschuldete Schäden. Ausnahmen sind je nach Police möglich, und Versicherer können Verträge nach einem Schadenfall grundsätzlich anpassen oder kündigen. Prüfen Sie deshalb Ihre Versicherungsbedingungen oder fragen Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater, bevor Sie entscheiden.

Kann ich mir einen Hagelschaden auszahlen lassen statt reparieren?

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Ja, viele Versicherungen bieten an, einen Hagelschaden auszuzahlen statt reparieren zu lassen, ein Anspruch darauf besteht aber je nach Police nicht immer. Die Auszahlung fällt in der Regel tiefer aus als die Reparaturkosten, und der Schaden bleibt am Fahrzeug: Der Wiederverkaufswert sinkt, und bei einem späteren Schaden an denselben Teilen wird der Vorschaden meist abgezogen. Bei Leasingfahrzeugen ist die Reparatur üblicherweise Pflicht. Lassen Sie sich zuerst eine Richtofferte erstellen, dann können Sie beide Varianten vergleichen.

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Bis zu CHF 1'000 sparen

Gleicher Selbstbehalt wie in der Partnergarage Ihrer Versicherung

Viele Policen verlangen einen höheren Selbstbehalt, wenn Sie nicht in die Partnergarage der Versicherung gehen. Bei uns zahlen Sie trotzdem nur den Selbstbehalt, den Sie dort hätten: Die Differenz übernehmen wir. So sparen Sie bis zu CHF 1'000 und wählen Ihre Carrosserie trotzdem frei.

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Bringen Sie die schriftliche Offerte einer Partnergarage oder einer freien Carrosserie für dieselbe Reparatur mit: Wir machen sie CHF 50 günstiger, zum Beispiel CHF 450 statt CHF 500, inkl. MWST. Die Schadenaufnahme vor Ort ist gratis in Biel/Bienne, Orpund, Nidau, Brügg, Safnern und Port.

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