Muss ich in die Partnergarage meiner Versicherung?
Nein, in den meisten Fällen nicht. In der Schweiz dürfen Sie die Werkstatt grundsätzlich frei wählen. Eine Einschränkung gilt nur, wenn Sie in Ihrer Kaskoversicherung ausdrücklich ein Modell mit Partnergarage vereinbart haben, meist gegen einen Prämienrabatt. Auch dann ist die freie Wahl in der Regel nicht verboten, sie kostet aber etwas, typischerweise einen höheren Selbstbehalt. Entscheidend ist der Wortlaut Ihrer Police; dieser Text gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Haftpflichtfall: Wenn ein anderer den Schaden verursacht hat
Hat jemand anders Ihr Auto beschädigt, zahlt dessen Haftpflichtversicherung. Mit dieser Versicherung haben Sie keinen Vertrag, also auch keine Abmachung über eine Partnergarage. Als geschädigte Person wählen Sie die Werkstatt selbst. Die Versicherung darf Ihnen einen Betrieb vorschlagen und lässt den Schaden in der Regel durch einen Experten prüfen, sie kann Ihnen aber nicht vorschreiben, wo repariert wird. Geschuldet ist eine fachgerechte Reparatur zu angemessenen Kosten.
Kaskofall: Die Police entscheidet
Bei einem Teilkasko- oder Vollkaskoschaden rechnen Sie mit Ihrer eigenen Versicherung ab, und hier gilt, was Sie beim Abschluss vereinbart haben. Enthält Ihre Police keine Klausel zur Werkstattwahl, sind Sie frei. Enthält sie ein Partnergaragen-Modell, finden Sie dort auch die Folgen, wenn Sie einen anderen Betrieb wählen. Suchen Sie in der Police und in den Allgemeinen Bedingungen nach Begriffen wie «Partnergarage», «Partnerwerkstatt», «Werkstattwahl» oder «Werkstattbindung».
Wie ein Partnergaragen-Modell funktioniert
Versicherer arbeiten mit einem Netz von Betrieben zusammen, mit denen sie Abläufe und Konditionen vereinbart haben. Wer sich beim Abschluss verpflichtet, Kaskoschäden dort reparieren zu lassen, erhält dafür in der Regel eine tiefere Prämie. Das ist ein legitimes Tauschgeschäft: weniger Prämie gegen weniger Wahlfreiheit. Viele Versicherte erinnern sich im Schadenfall allerdings nicht mehr daran, welche Variante sie gewählt haben. Ein Blick in die Police klärt das in wenigen Minuten.
Was passiert, wenn Sie trotzdem eine andere Werkstatt wählen?
Das regelt jede Police anders. Verbreitet ist ein höherer Selbstbehalt, wenn der Schaden ausserhalb des Partnernetzes repariert wird. Andere Verträge sehen eine Kürzung der Leistung oder einen fixen Abzug vor. Fragen Sie Ihre Versicherung vor der Reparatur schriftlich, welche Folge in Ihrem Vertrag gilt und wie hoch sie ist. Dann wissen Sie, was die freie Wahl tatsächlich kostet, und können diesen Betrag mit den Vorteilen der Werkstatt Ihrer Wahl vergleichen.
Die Versicherung empfiehlt am Telefon einen Betrieb: Ist das verbindlich?
Bei der Schadenmeldung nennen Versicherungen oft von sich aus einen Betrieb in der Nähe. Das ist zunächst ein Vorschlag. Verbindlich ist, was in Ihrer Police steht, nicht die Empfehlung im Gespräch. Sagen Sie freundlich, dass Sie die Werkstatt selbst wählen möchten, und fragen Sie nach, ob Ihr Vertrag eine Werkstattbindung enthält. Lassen Sie sich die Antwort bestätigen. So vermeiden Sie Missverständnisse, bevor das Auto in der Werkstatt steht.
Leasingfahrzeug: zusätzlich den Leasingvertrag prüfen
Bei einem geleasten Auto gehört das Fahrzeug der Leasinggesellschaft. Viele Leasingverträge enthalten deshalb eigene Vorgaben zur Reparatur, zum Beispiel, dass nach Herstellervorgaben und mit Originalteilen gearbeitet wird oder dass Schäden gemeldet werden müssen. Lesen Sie neben der Versicherungspolice auch den Leasingvertrag, bevor Sie einen Auftrag erteilen. Eine Rechnung mit Fotodokumentation der Reparatur ist zudem bei der Rückgabe des Fahrzeugs nützlich.
Bei Carrosserie K.I.: derselbe Selbstbehalt wie in der Partnergarage
Bei Carrosserie K.I. in Biel bezahlen Sie denselben Selbstbehalt wie in der Partnergarage Ihrer Versicherung. Verlangt Ihre Police bei freier Werkstattwahl einen höheren Selbstbehalt, übernimmt Carrosserie K.I. die Differenz; so sparen Sie bis zu CHF 1'000. Ob Ihre Police eine Einschränkung enthält, prüfen wir kostenlos für Sie. Die Abrechnung läuft direkt mit jeder Versicherung, repariert wird nach Herstellervorgaben, und auf Wunsch erhalten Sie für die Reparaturzeit einen Ersatzwagen.
So gehen Sie vor
Halten Sie Ihre Police bereit und prüfen Sie, ob sie eine Klausel zur Werkstattwahl enthält. Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung und notieren Sie die Schadennummer. Melden Sie den Schaden danach online bei Carrosserie K.I., laden Sie den Fahrzeugausweis und Schadenfotos hoch. Werktags innert 24 Stunden erhalten Sie eine Richtofferte inklusive MWST. Wir stimmen den Reparaturumfang mit der Versicherung und ihrem Experten ab, Sie bezahlen am Ende nur Ihren Selbstbehalt.