Wer zahlt, wenn ich am Unfall nicht schuld bin?
Sind Sie an einem Unfall nicht schuld, zahlt die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Verursachers den Schaden an Ihrem Auto. Dazu gehören die Reparaturkosten und in der Regel die Kosten für ein angemessenes Ersatzfahrzeug während der Reparatur. Ihr eigener Selbstbehalt und Ihre Bonusstufe sind dabei üblicherweise nicht betroffen. Die Werkstatt wählen Sie selbst. Dieser Text gibt eine allgemeine Orientierung; im Einzelfall entscheiden Sachverhalt und Versicherung, und eine Rechtsberatung ersetzt er nicht.
An der Unfallstelle: Beweise sichern
Ob Sie Ihren Anspruch reibungslos durchsetzen, entscheidet sich oft in den ersten Minuten. Füllen Sie mit der Gegenpartei das Europäische Unfallprotokoll aus und halten Sie Namen, Kontrollschild und Versicherung fest. Fotografieren Sie die Endlage der Fahrzeuge, die Schäden, die Strassenführung und Signale. Notieren Sie Namen und Telefonnummern von Zeugen. Gibt es Verletzte, muss die Polizei gerufen werden; bei reinem Sachschaden ist sie sinnvoll, wenn die Schuldfrage umstritten ist oder die Gegenpartei keine Angaben machen will.
Schaden direkt bei der Versicherung des Verursachers melden
In der Schweiz können Sie Ihre Forderung direkt bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers anmelden; Sie müssen nicht warten, bis dieser selbst tätig wird. Sie brauchen dafür das Unfallprotokoll, Ihre Fotos und die Angaben zum gegnerischen Fahrzeug. Die Versicherung prüft die Haftung und lässt den Schaden in der Regel durch einen Fahrzeugexperten beurteilen. Erteilen Sie den Reparaturauftrag am besten erst, wenn die Kostenübernahme bestätigt ist, ausser das Auto muss aus Sicherheitsgründen sofort instand gestellt werden.
Was die gegnerische Haftpflicht in der Regel ersetzt
Ersetzt wird der Schaden, der Ihnen durch den Unfall entstanden ist. Dazu zählen in der Regel die fachgerechte Reparatur, nötige Abschlepp- und Bergungskosten und ein angemessenes Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur. Bei neueren Fahrzeugen kann je nach Fall zusätzlich ein Minderwert geltend gemacht werden, weil ein Unfallwagen beim Verkauf weniger erzielt. Bewahren Sie alle Belege auf. Was im Einzelnen anerkannt wird, prüft die Versicherung anhand der Unterlagen.
Ersatzwagen: worauf Sie achten sollten
Ein Ersatzfahrzeug wird üblicherweise für die Zeit bezahlt, in der Ihr Auto wegen des Unfalls nicht benutzbar ist, und in einer Klasse, die Ihrem Fahrzeug angemessen ist. Klären Sie mit der Versicherung vorab, was sie übernimmt. Wer die Reparatur ohne Grund hinauszögert oder ein deutlich grösseres Auto mietet, riskiert Abzüge. Carrosserie K.I. stellt auf Wunsch einen Ersatzwagen für die Reparaturdauer bereit und klärt die Kostenübernahme vor Beginn der Arbeiten.
Wenn die Schuldfrage umstritten ist oder beide Fehler gemacht haben
Nicht immer ist die Schuld eindeutig. Haben beide Beteiligten zum Unfall beigetragen, wird der Schaden in der Regel nach dem Anteil des Verschuldens aufgeteilt, und Sie tragen einen Teil selbst. Bestreitet die Gegenpartei ihre Schuld, entscheiden Unfallprotokoll, Fotos, Zeugenaussagen und ein allfälliger Polizeirapport. Unterschreiben Sie an der Unfallstelle keine Schuldanerkennung. Das Unfallprotokoll selbst hält nur den Hergang fest. Bei grösseren Streitfällen hilft Ihre Rechtsschutzversicherung, falls Sie eine haben.
Eigene Vollkasko als Zwischenlösung
Zieht sich die Abklärung der Haftung hin und Sie brauchen Ihr Auto, können Sie den Schaden auch über Ihre eigene Vollkasko abwickeln, falls Sie eine haben. Ihre Versicherung bezahlt dann die Reparatur und fordert das Geld beim Haftpflichtversicherer des Verursachers zurück. Zunächst gilt dabei Ihr Selbstbehalt. Fragen Sie Ihre Versicherung vorher, wie sie Selbstbehalt und Bonusstufe behandelt, wenn die Gegenseite am Ende voll haftet. Massgebend ist Ihre Police.
Wenn die Reparatur mehr kostet, als das Auto wert ist
Übersteigen die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers entschädigt dann in der Regel den Wert des Autos statt der Reparatur. Die Bewertung nimmt ein Fahrzeugexperte vor. Sind Sie mit der Einschätzung nicht einverstanden, können Sie Belege zu Zustand, Ausstattung und kürzlich ausgeführten Arbeiten nachreichen. Eine Richtofferte zeigt früh, ob Ihr Fall in diese Nähe kommt.
So unterstützt Sie Carrosserie K.I. in Biel
Sie melden den Schaden online, laden den Fahrzeugausweis, Schadenfotos und das Unfallprotokoll hoch. Werktags innert 24 Stunden erhalten Sie eine Richtofferte inklusive MWST, die Sie der Versicherung des Verursachers einreichen können. Carrosserie K.I. an der Südstrasse 2 in Biel stimmt den Reparaturumfang mit dem Experten ab, repariert nach Herstellervorgaben und rechnet direkt mit der Versicherung ab. Ist das Auto nicht mehr fahrbar, holen wir es auf Wunsch ab.