Wer zahlt einen Hagelschaden am Auto?
Einen Hagelschaden am Auto zahlt in der Schweiz in der Regel die Teilkasko, denn Hagel zählt zu den Elementarereignissen. Wer eine Vollkasko hat, ist ebenfalls gedeckt, weil sie die Teilkasko einschliesst. Die obligatorische Haftpflichtversicherung zahlt dagegen nichts an das eigene Auto. Welche Deckung Sie haben und welche Bedingungen für Hagel gelten, steht in Ihrer Police; sie ist massgebend.
Selbstbehalt und Prämie: Was bleibt an Ihnen hängen?
Sie tragen den Selbstbehalt, der in Ihrer Police für die Teilkasko vereinbart ist; den Rest rechnet die Werkstatt in der Regel direkt mit der Versicherung ab. Auf die Bonusstufe wirkt sich ein Hagelschaden üblicherweise nicht aus, weil die Teilkasko meist kein Bonus-Malus-System kennt. Ausnahmen sind je nach Vertrag möglich, und Versicherer können Verträge nach einem Schadenfall anpassen. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Versicherung nach, bevor Sie entscheiden.
Kein Teilkasko-Schutz: was dann?
Ohne Teilkasko bezahlen Sie die Reparatur selbst. Dann lohnt sich eine genaue Offerte besonders: Oft lässt sich der Umfang staffeln, zum Beispiel zuerst Motorhaube und Dach, die man am stärksten sieht, und später die Seiten. Weil die meisten Hageldellen ohne Lackieren gedrückt werden, bleibt der Aufwand tiefer als bei einer klassischen Reparatur mit Spachtel und Lack. Ob sich die Reparatur bei einem älteren Auto rechnet, zeigt der Vergleich von Offerte und Fahrzeugwert.
Meldefrist: Wie schnell muss der Hagelschaden gemeldet werden?
Melden Sie den Schaden so rasch wie möglich. Eine Frist, die für alle Policen gilt, gibt es nicht; die genaue Regelung steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Wer lange wartet, riskiert Rückfragen dazu, wann und wodurch die Dellen entstanden sind. Halten Sie Datum, Uhrzeit und Ort des Unwetters fest. Nach grossen Hagelzügen sind zudem die Werkstatttermine in der ganzen Region rasch vergeben, eine frühe Meldung bringt Sie also auch bei der Reparatur nach vorne.
Was Sie nach dem Hagel selbst tun können
Fotografieren Sie Dach, Motorhaube, Heckklappe und Seiten bei Tageslicht, am besten schräg gegen das Licht, damit die Dellen sichtbar werden. Prüfen Sie Scheiben, Leuchten, Spiegelgehäuse und Zierleisten auf Risse. Ist eine Scheibe gebrochen oder dringt Wasser ein, decken Sie die Stelle ab, damit kein Folgeschaden entsteht. Versuchen Sie nicht, Dellen selbst herauszudrücken oder mit Hitze zu behandeln: Reisst dabei der Lack, wird aus einer Dellenreparatur eine Lackierarbeit.
Besichtigung durch die Versicherung
Nach der Meldung lässt die Versicherung den Schaden in der Regel durch einen Fahrzeugexperten beurteilen, nach grossen Ereignissen oft an Sammelbesichtigungen. Gezählt werden die Dellen je Bauteil samt Grösse; daraus ergibt sich der Reparaturumfang. Sie müssen dafür nichts vorbereiten ausser einem sauberen Auto. Auf Wunsch stimmt Carrosserie K.I. den Termin direkt mit dem Experten ab und bespricht mit ihm, was gedrückt, was lackiert und was ersetzt wird.
Reparieren, auszahlen lassen oder Totalschaden?
Je nach Versicherer können Sie zwischen Reparatur und Auszahlung wählen. Die Auszahlung liegt in der Regel unter den Reparaturkosten, und ein nicht reparierter Hagelschaden wird bei einem späteren Schaden an denselben Teilen meist abgezogen. Übersteigen die Reparaturkosten den Wert des Autos, rechnet die Versicherung als wirtschaftlichen Totalschaden ab. Bei Leasingfahrzeugen ist die Reparatur üblicherweise vorgeschrieben. Was in Ihrem Fall gilt, bestimmt Ihre Police beziehungsweise Ihr Leasingvertrag.
Dürfen Sie die Werkstatt für die Hagelreparatur selbst wählen?
Grundsätzlich ja. Manche Policen sehen für Hagel allerdings besondere Bedingungen vor, etwa die Reparatur in einem bestimmten Betrieb oder einen höheren Selbstbehalt bei freier Wahl. Lesen Sie den Abschnitt zur Werkstattwahl in Ihrer Police, bevor Sie einen Termin vereinbaren. Carrosserie K.I. an der Südstrasse 2 in Biel behebt Hageldellen in den meisten Fällen ohne Lackieren und rechnet direkt mit jeder Versicherung ab. Die Richtofferte erhalten Sie werktags innert 24 Stunden nach der Online-Schadenmeldung.