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Carrosserie K.I.Biel/Bienne

Selbstbehalt, Teilkasko, Vollkasko: einfach erklärt

Welche Versicherung zahlt welchen Schaden am Auto? Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko im Vergleich, dazu Selbstbehalt, Bonusstufe, Bonusschutz und die Frage: melden oder selbst zahlen?

Aktualisiert: · Carrosserie K.I.

Welche Autoversicherung zahlt welchen Schaden?

Die Haftpflicht zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen. Die Teilkasko zahlt Schäden am eigenen Auto, für die niemand etwas kann, etwa Hagel, Glasbruch oder Diebstahl. Die Vollkasko deckt zusätzlich Kollisionsschäden, die Sie selbst verursacht haben. Der Selbstbehalt ist der Betrag, den Sie pro Schadenfall selbst tragen. Die folgenden Abschnitte beschreiben den üblichen Aufbau; was im Einzelnen gedeckt ist, steht in Ihrer Police, und sie ist massgebend.

Haftpflicht: obligatorisch, aber nicht für das eigene Auto

Die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Sie bezahlt Personen- und Sachschäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen verursachen, zum Beispiel die Reparatur des Autos, das Sie beim Ausparken touchiert haben. Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug deckt sie nicht. Umgekehrt gilt: Hat jemand anders Ihr Auto beschädigt, wenden Sie sich an dessen Haftpflichtversicherung. Nach einem selbst verschuldeten Haftpflichtfall kann je nach Police die Bonusstufe sinken.

Teilkasko: Hagel, Glas, Wild, Marder, Diebstahl

Die Teilkasko ist freiwillig und deckt in der Regel Schäden am eigenen Auto durch Elementarereignisse wie Hagel, durch Glasbruch, Kollision mit Wildtieren, Marderbisse, Feuer und Diebstahl; je nach Vertrag auch Vandalismus. Für die Carrosserie heisst das: Hageldellen und eine gerissene Frontscheibe sind typische Teilkaskofälle. Ein Teilkaskoschaden führt üblicherweise nicht zu einer Rückstufung im Bonussystem. Welche Ereignisse Ihr Vertrag genau einschliesst, lesen Sie in der Police nach.

Vollkasko: Teilkasko plus Kollisionsschäden

Die Vollkasko besteht aus der Teilkasko und der Kollisionskasko. Die Kollisionskasko zahlt Schäden am eigenen Auto, die Sie selbst verursacht haben, etwa wenn Sie eine Mauer streifen oder auf ein anderes Fahrzeug auffahren. Verbreitet ist sie bei neueren und geleasten Fahrzeugen; Leasingverträge schreiben sie üblicherweise vor. Für Kollisionsschäden gilt meist ein eigener, höherer Selbstbehalt als in der Teilkasko, und ein solcher Schaden kann die Bonusstufe verschlechtern.

Selbstbehalt: Was Sie pro Schadenfall selbst tragen

Der Selbstbehalt ist der Teil des Schadens, den Sie bei jedem Schadenfall selbst bezahlen; die Versicherung übernimmt den Rest. Er wird beim Abschluss vereinbart und kann je Deckung verschieden sein, also für Teilkasko, Kollision und Haftpflicht unterschiedlich hoch. Manche Policen kennen zusätzliche Selbstbehalte, etwa für junge Lenkerinnen und Lenker. Wichtig für die Praxis: Liegt die Reparatur unter dem Selbstbehalt oder nur knapp darüber, bringt die Meldung an die Versicherung wenig.

Bonusstufe und Bonusschutz

In Haftpflicht und Kollisionskasko hängt die Prämie in der Regel von einer Bonusstufe ab: Wer schadenfrei fährt, steigt auf und zahlt weniger; nach einem selbst verschuldeten Schaden wird man zurückgestuft und zahlt in den folgenden Jahren mehr. Der Bonusschutz ist ein Zusatz, der diese Rückstufung verhindert, je nach Police aber nur für eine begrenzte Zahl von Schadenfällen. Den Selbstbehalt bezahlen Sie trotzdem. Ob Sie Bonusschutz haben, steht in Ihrer Police.

Zusatzdeckungen, die bei Carrosserieschäden zählen

Drei Zusätze spielen bei Carrosserieschäden häufig eine Rolle. Die Parkschadenversicherung zahlt Schäden, die Unbekannte am parkierten Auto verursachen, je nach Police ohne Rückstufung, oft aber mit einer Begrenzung pro Jahr. Eine Ersatzwagen- oder Mobilitätsdeckung übernimmt die Kosten für ein Ersatzfahrzeug im Kaskofall. Und der Zeitwertzusatz bestimmt, wie viel die Versicherung bei einem Totalschaden vergütet. Ob Sie diese Zusätze abgeschlossen haben, steht im Deckungsüberblick Ihrer Police.

Melden oder selbst zahlen: So rechnen Sie

Bei einem kleinen, selbst verschuldeten Schaden lohnt sich eine einfache Rechnung. Auf der einen Seite stehen die Reparaturkosten. Auf der anderen Seite stehen der Selbstbehalt und die Mehrprämie der kommenden Jahre, falls Sie zurückgestuft werden. Ist die Reparatur günstiger, zahlen Sie besser selbst. Die Reparaturkosten entnehmen Sie der Richtofferte von Carrosserie K.I., die Sie werktags innert 24 Stunden erhalten; die voraussichtliche Mehrprämie nennt Ihnen Ihr Versicherer auf Anfrage. Bei Teilkaskoschäden stellt sich die Frage meist nicht, weil keine Rückstufung droht.

Versicherung und Selbstbehalt

Was tun bei Parkschaden mit Fahrerflucht?

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Bei einem Parkschaden mit Fahrerflucht sollten Sie den Schaden sofort dokumentieren und der Polizei sowie Ihrer Versicherung melden. Fotografieren Sie Ihr Fahrzeug und die Umgebung, notieren Sie Ort und Zeit und fragen Sie nach Zeugen oder Videoaufnahmen, etwa im Parkhaus. Bleibt der Verursacher unbekannt, kommt je nach Police Ihre Parkschadenversicherung oder Vollkasko auf, viele Versicherer verlangen dafür einen Polizeirapport. Über unsere Online-Schadenmeldung erhalten Sie innert 24 Stunden eine Richtofferte, die Sie der Versicherung einreichen können.

Was ist Bonusschutz und wann greift er?

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Der Bonusschutz ist ein Zusatz zur Autoversicherung, der verhindert, dass Ihre Prämienstufe nach einem selbst verschuldeten Schaden zurückgestuft wird. Er greift in der Regel bei Haftpflicht- und Kollisionsschäden, je nach Police aber nur für eine begrenzte Anzahl Schadenfälle pro Versicherungsjahr. Der Selbstbehalt bleibt trotzdem geschuldet. Ob Sie Bonusschutz haben und wie oft er gilt, steht in Ihrer Police. Mit einer Richtofferte von Carrosserie K.I. können Sie abschätzen, ob sich die Meldung an die Versicherung lohnt.

Wer zahlt die Reparatur, wenn der Unfallgegner schuld ist?

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Ist der Unfallgegner schuld, zahlt dessen Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Reparatur Ihres Fahrzeugs. In der Schweiz können Sie Ihre Forderung direkt bei dieser Versicherung anmelden, Ihr eigener Selbstbehalt und Ihr Bonus sind in der Regel nicht betroffen. Bei geteilter Schuld wird der Schaden anteilig getragen. Wichtig sind ein ausgefülltes Unfallprotokoll, Fotos und die Angaben der Gegenpartei. Sie wählen die Werkstatt selbst: Carrosserie K.I. erstellt die Richtofferte und rechnet direkt mit der Versicherung ab.

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