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Carrosserie K.I.Biel/Bienne

Parkschaden: Wer zahlt, und was tun bei Fahrerflucht?

Ist der Verursacher bekannt, zahlt dessen Haftpflicht. Ist er unbekannt, zahlt in der Regel nur die Parkschadenversicherung oder die Vollkasko. Was Sie bei Fahrerflucht sofort tun sollten.

Aktualisiert: · Carrosserie K.I.

Wer zahlt einen Parkschaden?

Wer einen Parkschaden zahlt, hängt davon ab, ob der Verursacher bekannt ist. Ist er bekannt, zahlt seine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Reparatur Ihres Autos. Ist er unbekannt, zahlt in der Regel nur Ihre eigene Versicherung, und zwar die Parkschadenversicherung oder die Kollisionsdeckung der Vollkasko. Haben Sie keine dieser Deckungen, tragen Sie die Kosten selbst. Die Teilkasko allein deckt einen Parkschaden durch ein fremdes Fahrzeug meist nicht. Massgebend ist Ihre Police.

Der Verursacher ist bekannt

Hat der Verursacher gewartet, einen Zettel mit Namen und Nummer hinterlassen oder wurde er von Zeugen beobachtet, ist der Fall einfach. Notieren Sie Namen, Kontrollschild und Versicherung, fotografieren Sie beide Fahrzeuge und füllen Sie wenn möglich gemeinsam das Europäische Unfallprotokoll aus. Den Schaden melden Sie direkt der Haftpflichtversicherung des Verursachers. Ihr eigener Selbstbehalt und Ihre Bonusstufe sind dabei in der Regel nicht betroffen, und die Werkstatt wählen Sie selbst.

Der Verursacher ist unbekannt: Parkschadenversicherung oder Vollkasko

Bleibt der Verursacher unbekannt, kommen zwei Deckungen in Frage. Die Parkschadenversicherung ist ein Zusatz zur Kasko, der genau diesen Fall abdeckt. Je nach Police gilt sie ohne Rückstufung im Bonussystem, ist aber oft auf eine Anzahl Fälle pro Jahr oder einen Höchstbetrag begrenzt. Ohne diesen Zusatz bleibt die Kollisionsdeckung der Vollkasko: Dann gilt der vereinbarte Selbstbehalt, und eine Rückstufung ist möglich. Welche der beiden Varianten Sie haben, steht in Ihrer Police.

Was tun bei Fahrerflucht? Fünf Schritte

Erstens: Fotografieren Sie den Schaden, Ihr Auto als Ganzes und die Umgebung, bevor Sie wegfahren. Zweitens: Notieren Sie Ort, Datum und den Zeitraum, in dem das Auto dort stand. Drittens: Suchen Sie nach Lackspuren fremder Farbe und nach Zeugen, und fragen Sie im Parkhaus oder beim Geschäft nach Videoaufnahmen; diese werden oft nur kurze Zeit gespeichert. Viertens: Melden Sie den Schaden der Polizei. Fünftens: Informieren Sie Ihre Versicherung und lassen Sie eine Offerte erstellen.

Warum sich die Meldung bei der Polizei lohnt

Viele Versicherer verlangen bei einem Parkschaden durch Unbekannte einen Polizeirapport, bevor sie zahlen. Die Meldung hält zudem amtlich fest, wann und wo der Schaden entdeckt wurde, und sie ist die einzige Chance, dass der Verursacher doch noch ermittelt wird, etwa über Zeugen oder Lackspuren. Wird er gefunden, läuft der Schaden über seine Haftpflichtversicherung statt über Ihre Kasko. Ob ein Rapport in Ihrem Fall nötig ist, sagt Ihnen Ihre Versicherung.

Sie haben selbst ein parkiertes Auto beschädigt

Wer ein fremdes Fahrzeug beschädigt, muss den Geschädigten sofort benachrichtigen und Namen und Adresse angeben. Ist das nicht möglich, ist unverzüglich die Polizei zu verständigen. Ein Zettel unter dem Scheibenwischer allein genügt in der Regel nicht, und wer einfach wegfährt, macht sich strafbar. Den Schaden am anderen Auto übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung, den Schaden am eigenen Auto die Vollkasko, sofern Sie eine haben. Dies ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung.

Der Versicherung melden oder selbst bezahlen?

Bei kleinen Parkschäden ist die Meldung nicht immer die günstigste Lösung. Liegen die Reparaturkosten unter Ihrem Selbstbehalt oder nur knapp darüber, zahlen Sie ohnehin fast alles selbst. Läuft der Schaden über die Kollisionskasko, kann zudem eine Rückstufung die Prämie der folgenden Jahre erhöhen. Mit einer Parkschadenversicherung ohne Rückstufung sieht die Rechnung anders aus. Holen Sie deshalb zuerst die Offerte ein und entscheiden Sie dann; die voraussichtliche Mehrprämie nennt Ihnen der Versicherer.

Was die Reparatur eines Parkschadens ausmacht

Typische Parkschäden sind Türdellen, Schrammen an der Stossstange und Kratzer am Kotflügel. Der Aufwand hängt davon ab, ob der Lack verletzt ist, ob Kunststoff gerissen ist und ob Sensoren im betroffenen Teil sitzen. Dellen mit unversehrtem Lack lassen sich oft ohne Lackieren drücken, gerissener Kunststoff wird wenn möglich geschweisst statt ersetzt, und lackiert wird nur die betroffene Stelle. Einparksensoren und Radar werden nach der Reparatur geprüft.

So hilft Carrosserie K.I. in Biel

Sie laden im Online-Schadenmelder den Fahrzeugausweis und Schadenfotos hoch. Werktags innert 24 Stunden erhalten Sie eine Richtofferte inklusive MWST, die Sie auch Ihrer Versicherung einreichen können; der definitive Preis steht nach der Besichtigung fest. Entscheiden Sie sich für die Abwicklung über die Versicherung, rechnet Carrosserie K.I. direkt mit ihr ab. Die Werkstatt liegt an der Südstrasse 2 in Biel, auf Wunsch gibt es einen Ersatzwagen und einen Hol- und Bringservice.

Versicherung und Selbstbehalt

Übernimmt die Carrosserie die Abwicklung mit der Versicherung?

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Ja, Carrosserie K.I. übernimmt die Abwicklung und rechnet direkt mit jeder Versicherung ab. In der Regel melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung und teilen uns die Schadennummer mit, wir liefern Richtofferte und Fotos, stimmen den Reparaturumfang mit der Versicherung ab und stellen die Rechnung direkt dorthin. Sie bezahlen bei uns nur Ihren Selbstbehalt, und zwar denselben wie in der Partnergarage Ihrer Versicherung. Auf Wunsch organisieren wir zudem einen Ersatzwagen sowie den Hol- und Bringservice.

Habe ich in der Schweiz freie Werkstattwahl, und was gilt bei Policen mit Partnergarage?

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Ja, in der Schweiz dürfen Sie Ihre Werkstatt grundsätzlich frei wählen, auch im Kaskofall. Einige Policen mit Partnergaragen-Modell gewähren jedoch einen Prämienrabatt und verlangen einen höheren Selbstbehalt, wenn Sie eine andere Werkstatt wählen. Prüfen Sie deshalb Ihre Police. Bei Carrosserie K.I. zahlen Sie denselben Selbstbehalt wie in der Partnergarage Ihrer Versicherung: Verlangt Ihre Police bei freier Werkstattwahl mehr, übernehmen wir die Differenz. So sparen Sie bis zu CHF 1'000 und wählen Ihre Carrosserie trotzdem selbst.

Zahlt die Teilkasko Hagelschäden?

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Ja, Hagelschäden sind in der Schweiz in der Regel über die Teilkasko gedeckt, weil Hagel zu den Elementarereignissen zählt. Die Vollkasko enthält die Teilkasko und deckt Hagel damit ebenfalls, die reine Haftpflichtversicherung dagegen nicht. Je nach Police gilt ein Selbstbehalt, und manche Verträge sehen für Hagel besondere Bedingungen vor, etwa die Reparatur in einer bestimmten Werkstatt. Prüfen Sie Ihre Police. Carrosserie K.I. rechnet direkt mit jeder Versicherung ab und erstellt die Richtofferte innert 24 Stunden.

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Viele Policen verlangen einen höheren Selbstbehalt, wenn Sie nicht in die Partnergarage der Versicherung gehen. Bei uns zahlen Sie trotzdem nur den Selbstbehalt, den Sie dort hätten: Die Differenz übernehmen wir. So sparen Sie bis zu CHF 1'000 und wählen Ihre Carrosserie trotzdem frei.

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