Wer zahlt einen Parkschaden?
Wer einen Parkschaden zahlt, hängt davon ab, ob der Verursacher bekannt ist. Ist er bekannt, zahlt seine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Reparatur Ihres Autos. Ist er unbekannt, zahlt in der Regel nur Ihre eigene Versicherung, und zwar die Parkschadenversicherung oder die Kollisionsdeckung der Vollkasko. Haben Sie keine dieser Deckungen, tragen Sie die Kosten selbst. Die Teilkasko allein deckt einen Parkschaden durch ein fremdes Fahrzeug meist nicht. Massgebend ist Ihre Police.
Der Verursacher ist bekannt
Hat der Verursacher gewartet, einen Zettel mit Namen und Nummer hinterlassen oder wurde er von Zeugen beobachtet, ist der Fall einfach. Notieren Sie Namen, Kontrollschild und Versicherung, fotografieren Sie beide Fahrzeuge und füllen Sie wenn möglich gemeinsam das Europäische Unfallprotokoll aus. Den Schaden melden Sie direkt der Haftpflichtversicherung des Verursachers. Ihr eigener Selbstbehalt und Ihre Bonusstufe sind dabei in der Regel nicht betroffen, und die Werkstatt wählen Sie selbst.
Der Verursacher ist unbekannt: Parkschadenversicherung oder Vollkasko
Bleibt der Verursacher unbekannt, kommen zwei Deckungen in Frage. Die Parkschadenversicherung ist ein Zusatz zur Kasko, der genau diesen Fall abdeckt. Je nach Police gilt sie ohne Rückstufung im Bonussystem, ist aber oft auf eine Anzahl Fälle pro Jahr oder einen Höchstbetrag begrenzt. Ohne diesen Zusatz bleibt die Kollisionsdeckung der Vollkasko: Dann gilt der vereinbarte Selbstbehalt, und eine Rückstufung ist möglich. Welche der beiden Varianten Sie haben, steht in Ihrer Police.
Was tun bei Fahrerflucht? Fünf Schritte
Erstens: Fotografieren Sie den Schaden, Ihr Auto als Ganzes und die Umgebung, bevor Sie wegfahren. Zweitens: Notieren Sie Ort, Datum und den Zeitraum, in dem das Auto dort stand. Drittens: Suchen Sie nach Lackspuren fremder Farbe und nach Zeugen, und fragen Sie im Parkhaus oder beim Geschäft nach Videoaufnahmen; diese werden oft nur kurze Zeit gespeichert. Viertens: Melden Sie den Schaden der Polizei. Fünftens: Informieren Sie Ihre Versicherung und lassen Sie eine Offerte erstellen.
Warum sich die Meldung bei der Polizei lohnt
Viele Versicherer verlangen bei einem Parkschaden durch Unbekannte einen Polizeirapport, bevor sie zahlen. Die Meldung hält zudem amtlich fest, wann und wo der Schaden entdeckt wurde, und sie ist die einzige Chance, dass der Verursacher doch noch ermittelt wird, etwa über Zeugen oder Lackspuren. Wird er gefunden, läuft der Schaden über seine Haftpflichtversicherung statt über Ihre Kasko. Ob ein Rapport in Ihrem Fall nötig ist, sagt Ihnen Ihre Versicherung.
Sie haben selbst ein parkiertes Auto beschädigt
Wer ein fremdes Fahrzeug beschädigt, muss den Geschädigten sofort benachrichtigen und Namen und Adresse angeben. Ist das nicht möglich, ist unverzüglich die Polizei zu verständigen. Ein Zettel unter dem Scheibenwischer allein genügt in der Regel nicht, und wer einfach wegfährt, macht sich strafbar. Den Schaden am anderen Auto übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung, den Schaden am eigenen Auto die Vollkasko, sofern Sie eine haben. Dies ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung.
Der Versicherung melden oder selbst bezahlen?
Bei kleinen Parkschäden ist die Meldung nicht immer die günstigste Lösung. Liegen die Reparaturkosten unter Ihrem Selbstbehalt oder nur knapp darüber, zahlen Sie ohnehin fast alles selbst. Läuft der Schaden über die Kollisionskasko, kann zudem eine Rückstufung die Prämie der folgenden Jahre erhöhen. Mit einer Parkschadenversicherung ohne Rückstufung sieht die Rechnung anders aus. Holen Sie deshalb zuerst die Offerte ein und entscheiden Sie dann; die voraussichtliche Mehrprämie nennt Ihnen der Versicherer.
Was die Reparatur eines Parkschadens ausmacht
Typische Parkschäden sind Türdellen, Schrammen an der Stossstange und Kratzer am Kotflügel. Der Aufwand hängt davon ab, ob der Lack verletzt ist, ob Kunststoff gerissen ist und ob Sensoren im betroffenen Teil sitzen. Dellen mit unversehrtem Lack lassen sich oft ohne Lackieren drücken, gerissener Kunststoff wird wenn möglich geschweisst statt ersetzt, und lackiert wird nur die betroffene Stelle. Einparksensoren und Radar werden nach der Reparatur geprüft.
So hilft Carrosserie K.I. in Biel
Sie laden im Online-Schadenmelder den Fahrzeugausweis und Schadenfotos hoch. Werktags innert 24 Stunden erhalten Sie eine Richtofferte inklusive MWST, die Sie auch Ihrer Versicherung einreichen können; der definitive Preis steht nach der Besichtigung fest. Entscheiden Sie sich für die Abwicklung über die Versicherung, rechnet Carrosserie K.I. direkt mit ihr ab. Die Werkstatt liegt an der Südstrasse 2 in Biel, auf Wunsch gibt es einen Ersatzwagen und einen Hol- und Bringservice.